Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein Organ des Öffentlichen Vermessungswesens.
Er ist aufgrund des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SVermKatG) und der Berufsordnung zu folgenden Aufgaben berufen:
Ausführung von Katastermessungen:
Grenzfeststellungen / Grenzwiederherstellungen
Beurkundung von Tatbeständen, die an Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlung festgestellt wurden.